Schritt für Schritt
Ihr Weg zur Therapie
Um Ihnen schon vorab ein entspanntes Ankommen in meiner Praxis zu ermöglichen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Verordnung, Terminvereinbarung sowie zum Ablauf der ersten Therapieeinheit.
Ärztliche Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder Facharzt/Fachärztin.
Folgende Angaben sollte die Verordnung enthalten:
- ->Ärztliche Diagnose
- ->Anzahl sowie Dauer der verordneten Therapieeinheiten (Einzelheilgymnastik)
- ->Gegebenenfalls spezielle therapeutische Vorgaben oder Einschränkungen
- ->Bei Hausbesuch: entsprechender Vermerk auf der Verordnung (wichtig für die Rückerstattung durch die Krankenkasse)
Terminvereinbarung
Termine können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail mit mir vereinbaren. Während der Behandlungszeiten widme ich meine volle Aufmerksamkeit meinen Patientinnen und Patienten. Sollten Sie mich telefonisch einmal nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer auf der Mailbox - ich rufe Sie zeitnah zurück.
So erreichen Sie mich:
- ->Anruf unter +43 677 63439935
- ->Oder per E-Mail Kontakt aufnehmen
- ->Wunschtermine bekanntgeben
Erste Therapieeinheit
Bei unserem ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit, um Sie und Ihr Anliegen in Ruhe kennenzulernen. In einem ausführlichen Gespräch und einer gezielten körperlichen Untersuchung erfasse ich Ihre Beschwerden, Ziele und individuellen Bedürfnisse. Darauf aufbauend entwickeln wir gemeinsam einen persönlichen Behandlungsplan, der genau auf Sie zugeschnitten ist. Die weiteren Termine stimmen wir anschließend gemeinsam und ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf ab. Wenn Sie kürzlich entbunden haben, können Sie Ihr Baby selbstverständlich mitbringen.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- ->Ihre ärztliche Verordnung
- ->Aktuelle Befunde oder Arztbriefe (z. B. Röntgen, MRT etc.), sofern vorhanden
- ->Ein großes Badetuch oder Leintuch für die Therapieliege
- ->Bequeme Kleidung, in der Sie sich wohlfühlen und gut bewegen können
Wahlpraxis & Kostenrückerstattung
Als freiberufliche Wahlphysiotherapeutin rechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen ab. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Gerne gebe ich Ihnen dazu nähere Informationen oder unterstütze Sie bei Fragen rund um die Einreichung.
Gut zu wissen:
- ->Rechnung wird direkt mit Ihnen abgerechnet
- ->Einreichung bei der Krankenkasse nach Bezahlung
- ->Rückerstattung je nach Krankenkasse unterschiedlich